Eine Handreichung zur diversitätsbewussten Pädagogik

3.3.3 Geschlechtliche Vielfalt

Geschlecht umfasst die folgenden zentralen drei Ebenen (vgl. KJR o.J.):

  • Das biologische Geschlecht oder Körpergeschlecht orientiert sich ausschließlich an körperlichen Merkmalen. Diese werden dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet. Allerdings haben beispielsweise Inter*Personen sowohl weibliche als auch männliche Geschlechtsmerkmale.
  • Die Geschlechtsidentität beschreibt die innere Gewissheit, einem bestimmten Geschlecht anzugehören. Entscheidend ist die Selbstwahrnehmung, nach der sich Personen der Cis- oder Trans*Identität beziehungsweise selbstbestimmten Identitätskonzepten zugehörig fühlen.
  • Bei Geschlechtsausdruck geht es um das soziale Geschlecht, Kleidung, Geschlechterrolle, Habitus etc. Bestimmte Verhaltensweisen werden von der Gesellschaft als typisch männlich oder weiblich definiert.

Geschlechtersozialisation und Doing Gender

Doing Gender bedeutet das kontinuierliche Herstellen von Geschlechterrollen, Zweigeschlechtlichkeit und vorherrschenden Vorstellungen von Männlichkeit oder Weiblichkeit (vgl. de Beauvoir 1985). Bei Doing Gender geht es um die Geschlechtersozialisation und das Erlernen sowie kontinuierliche Wiederholen von Geschlechterrollen über Eltern, im Kindergarten, in der Schule, der peer-group, in Medien, Werbung etc.

Direkt nach der Geburt oder bereits vor der Geburt eines Kindes wird unverzüglich und immer wieder die Frage gestellt „Ist es ein Junge oder ist es ein Mädchen?“ (vgl. Butler 2004). Das Neugeborene bekommt einen Jungen- oder einen Mädchennamen, wird als das Mädchen oder Junge angesprochen und aufgezogen. Oft werden auch entweder rosa oder blaue Kleidung und Spielzeuge, Schreibwaren und Kosmetikartikel nahegelegt. Spielsachen und Hobbies oder Sportarten werden häufig immer noch geschlechtsspezifisch angeboten, gefördert oder verboten (Vgl. West/ Zimmerman 1987, 125-151).

Die meisten Mädchen werden mit Puppen, Barbies und Miniaturküchen auf eine spätere Mutterrolle vorbereitet. Sie werden als sorgend, pflegend, nährend, vermittelnd und empathisch erzogen, sowie auf bestehende heteronormative Schönheitsideale von sexy und schlank-sein eingestellt. Mädchen, die sich nicht geschlechtsrollenkonform verhalten, werden schnell in ihre Schranken verwiesen.

Gleichzeitig werden viele Jungen mit Baggern, Autos, Handwerkerbänken und technischen Spielsachen sowie kompetitiven Sportarten früh auf ein späteres Berufsleben, auf Technik- und Handwerkerinteresse sowie Durchsetzungsfähigkeit, Stärke, Konkurrenz und Karriere vorbereitet. Jungen, die der Männlichkeitsvorstellung nicht entsprechen, weinen oder als zart und weich gelten, wird die Botschaft vermittelt kein "richtiger Junge" oder schwul zu sein (vgl. Stufe/Debus 2012, 27-42).

Schwul-sein wird dabei negativ besetzt, sie werden lächerlich gemacht und abgewertet. Die Aufforderung an Jungen und Männer stark sein zu müssen, äußert sich auch an dem zunehmendem Fitness- und Muskelwahn.

So lernen wir unsere Geschlechtsidentität und dazu gehörige Geschlechterrolle, Verhaltensweise und Partnerschafts- und Familienmodelle etc. von klein auf (vgl. Stufe/Debus 2012, 27-42). Die geschlechtlichen Anforderungen lösen bei allen Menschen einen sehr großen Druck aus, den Rollenbildern von Männlichkeit und Weiblichkeit entsprechen zu müssen (Kohärenzdruck), auch wenn die wenigsten Menschen die Rollenklischees erfüllen (wollen) (vgl. Stufe/Debus 2012, 27-42). Insbesondere in der Pubertät aber auch danach kann dieser Geschlechterrollendruck und verbundene Schönheitsideale von Weiblichkeit und Männlichkeit zu mittlerweile sehr weit verbreiteten Essstörungen, Fitnesswahn, selbstverletzendem Verhalten, Depression, verstärktem Alkohol- und Drogenkonsum, Angst, Einsamkeit, Verschlechterung der schulischen Leistungen und Suizidalität führen. Deshalb stellt sich die Frage, warum Frauen so und Männer so sein müssen, warum nicht alle auf ihre Art verschieden sein können und warum Geschlecht eigentlich so zentral ist in westlichen Gesellschaften. Auch stellt sich die Frage, ob es nur zwei Geschlechter gibt.

Geschlechtliche Vielfalt – Inter*

Menschen, die mit biologischen Geschlechtsmerkmalen geboren werden, die sowohl männlich als auch weiblich sind, werden Intersexuelle/Inter*geschlechtliche Menschen, Hermaphroditen oder Zwitter genannt. Wir übernehmen den von der Community genutzten Begriff Inter*.

Schätzungen, wieviele Inter* Neugeborene es gibt, sind unterschiedlich. Inter* hat viele unterschiedliche Ausprägungen. Hinzu kommt, dass die verschiedenen Arten der Datensammlung in den Ländern und eine hohe Zahl von nicht registrierten Fällen eine genaue Angabe erschweren. Weit verbreitet ist die Zahl, dass jedes Jahr 1 von 1000 Neugeborenen inter* ist. In Deutschland leben schätzungsweise 100 000 Inter* Menschen. Die Studie von Anne Fausto-Sterling im Jahr 2000 stellte fest, dass circa 1,7% der Menschen weltweit mit einer Variation der Geschlechtsmerkmale geboren werden (vgl. Amnesty International 2017). Wichtig ist, dass Inter* keine Krankheit ist, sondern eine ganz natürliche Geschlechtervariante der Biologie.

Diskriminierungen von Inter* Menschen – Geschlechtsangleichende Operationen

Bei Inter* Neugeborenen werden in mindestens 21 EU-Mitgliedstaaten ab Kleinkindalter oft operative Geschlechtsangleichungen durchgeführt, die medizinisch nicht notwendig sind und bei denen die Betroffenen selbst in der Regel nicht um Zustimmung gefragt werden (vgl. Hoenes/Januschke/Klöppel 2019; Klöppel 2017). Meist wird von Ärzt*innen Druck auf Eltern ausgeübt, den Operationen zuzustimmen (FRA 2015). Diese medizinisch nicht notwendigen Operationen werden seit Jahrzehnten international als massive Menschenrechtsverletzungen kritisiert, da sie das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit der Betroffenen sowie die UN-Kinderrechtskonvention verletzen (vgl. Ethikrat 2012; Intersexuelle Menschen e.V./Humboldt Law Clinic Berlin 2011; Plett 2003 a/b; Voss 2012, 2014). Die geschlechtsangleichenden Operationen – ohne Zustimmung der Betroffenen – hinterlassen oft Narben, Schmerzen sowie einen Sensibilitätsverlust. Traumatisierungen, Probleme mit der Hormonbehandlung und wiederholte Operationen sind keine Seltenheit (vgl. Hoenes/Janusche/Klöppel 2019; Klöppel 2017). Viele Inter* Menschen leiden ein Leben lang an den Folgen der Operationen und identifizieren sich auch nicht mit dem Geschlecht, an das sie durch Operationen angeblichen wurden (vgl. Hoenes/Janusche/Klöppel 2019; Klöppel 2017).

In dem Entschluss des Europäischen Parlaments „zu den Rechten intersexueller Personen” von Ende 2018 werden die genital-normalisierenden Operationen und Behandlungen „auf das Schärfste verurteilt“ (2018/2878(RSP). Mitgliedstaaten werden aufgefordert Gesetze wie z.B. Malta und Portugal zu erlassen, die die ungewollten Operationen an Inter* Menschen klar verbieten. Vielmehr sollen Inter* Kinder und ihre Eltern gut beraten und der Diskriminierungsschutz für Betroffene gewährleistet werden. In Deutschland hat die Regierungskoalition letztes Jahr beschlossen einen Gesetzentwurf zum Verbot der Operationen zu erlassen, der aktuell in Arbeit ist.

Rechtliche Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt – Dritter Personenstand

Zur Anerkennung von geschlechtlicher Vielfalt auf der rechtlichen Ebene hat in Deutschland das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2017 entschieden, dass ein dritter Geschlechtseintrag neben ‚männlich‘ und ‚weiblich‘ gesetzlich geschaffen werden muss. Das Ziel ist die bestehenden rechtlichen Diskriminierungen in Bezug auf Geschlechtervielfalt abzubauen (vgl. Buverf 2017). Im Januar 2019 wurde ein Gesetz eingeführt, das den dritten Personenstand ‚divers‘ zusätzlich zu ‘männlich’ und ‘weiblich’ einführte (§ 22 Absatz 3 PStG). Das Gesetz soll Inter* Personen ermöglichen den Vornamen und Personenstand in Ausweisdokumenten zu ändern. In der EU stellt das Gesetz zur Anerkennung eines dritten Geschlechtseintrags eine Ausnahme dar. Jedoch können in mindestens vier Mitgliedstaaten (Dänemark, Island, Malta und Portugal) Neugeborene als geschlechtsneutral registriert werden, und in zwei Ländern (Deutschland und Österreich) kann der Geschlechtseintrag mit dem Eintrag “keine Angabe” bzw. “divers” offengelassen werden (vgl. FRA 2015). In den restlichen EU-Ländern werden nur Männer und Frauen rechtlich anerkannt.

Geschlechtliche Vielfalt - Trans*Menschen/Transgender/Transsexuelle/nicht-binäre Menschen

Geschlechtliche Vielfalt zeigt sich auch darin, dass sich weltweit viele Menschen nicht mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Menschen, deren gefühlte Geschlechtsidentität nicht dem Geschlecht in der Geburtsurkunde entspricht, werden Trans*Menschen/Transgender/Transsexuelle/nicht-binäre Menschen oder genderqueers genannt. Wir verwenden den Begriff Trans*, da er von der Community genutzt wird.

Viele Trans*Menschen möchten mit einem anderen Vornamen, Pronomen und einer anderen Anrede angesprochen werden, als jener in der Geburtsurkunde. Einige Trans*Menschen möchten durch Hormonbehandlung und Operationen ihr körperliches Geschlecht mehr an das gefühlte Geschlecht angleichen, um gesellschaftlich so wahrgenommen zu werden, wie sie sich fühlen. Jedoch haben viele Trans*Menschen keinen krankenkassenrechtlichen oder finanziellen Zugang zu medizinischen Maßnahmen wie Hormonbehandlungen und Operationen (vgl. Fütty 2019). In Deutschland werden nach den aktuell gültigen Behandlungsleitlinien die Diagnose der Transsexualität, eine Therapie von mindestens 12 Monaten, ein Alltagstest und mehrere psychiatrische Gutachten gefordert. Diese starren und pathologisierenden Richtlinien belasten viele Trans*Personen, da wenig Gutachter*innen vorhanden sind, welche kompetent beraten könnten (vgl. Bundesvereinigung Trans* e.V. 2017). Auch in der Schweiz wird die Diagnose der Transsexualität verlangt, damit die Krankenkasse gewünschte Behandlungen bezahlt (vgl. Transgender Network Switzerland 2016). In Litauen werden geschlechtsangleichende Operationen lediglich im Ausland erlaubt. Nach der Operation müssen die Änderungen in Ausweisdokumenten und Geburtsurkunden bei einem nationalen Gericht beantragt werden (vgl. FRA 2015). Es ist zu vermerken, dass der Zugang zu geschlechtsangleichenden Operationen innerhalb der EU weiterhin problematisch oder unmöglich ist und eine große Belastung für viele Trans*Personen darstellt.

Rechtliche Anerkennung von Geschlechtervielfalt – Transsexuellengesetz und Diskriminierung

In vielen EU-Ländern gibt es Transsexuellengesetze, die es bestimmten Trans*Menschen ermöglichen, den Vornamen und den Geschlechtseintrag in Ausweisdokumenten (Personenstandsänderung) zu ändern. Transsexuellengesetze zur Vornamens- und Personenstandsänderung sind oft sehr voraussetzungsreich.

  • In neun Ländern Europas (Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Finnland, Lettland, Montenegro, Serbien, Slowakei, Tschechien und Rumänien) und 16 Ländern weltweit müssen sich Trans*Menschen sterilisieren lassen, wenn sie den Geschlechtseintrag in Ausweisdokumenten (Personenstandsänderung) ändern wollen (vgl. TGEU 2019). Das heißt, sie dürfen keine Kinder haben und in Zukunft auch keine bekommen. Dies stellt eine direkte Verletzung des Menschenrechts auf physische Integrität sowie auf Familie dar. In Deutschland bestand bis 2011 die Zwangssterilisierung von Trans*Menschen als Voraussetzung für die Personenstandsänderung (vgl. Bundesverfassungsgericht 2011).
  • In elf EU-Mitgliedstaaten müssen sich Trans*Menschen für Personenstandsänderung scheiden lassen (vgl. TGEU 2018 a).

Zudem müssen Trans*Menschen für die Vornamens- und Personenstandsänderung in den meisten EU-Mitgliedstaaten einen psychiatrischen Begutachtungsprozess durchlaufen, in dem die psychiatrische Diagnose "Transsexualismus" nachgewiesen werden muss (vgl. TGEU 2019). Trans*Menschen werden durch die psychiatrische Diagnose "Transexualismus" und die psychiatrische Begutachtung pathologisiert, d.h. ihre Geschlechtsidentität bzw. geschlechtliche Vielfalt wird zu einer Krankheit gemacht. Jedoch ist die gefühlte Geschlechtsidentität keine Krankheit, sondern ein wichtiger Teil des Rechts auf Selbstbestimmung (vgl. Seikowski 2016).

Gesetze, die Trans* und nicht-binären Menschen eine rechtliche Änderung des Vornamens- und Personenstands ohne Diagnose, sondern einfach als bürokratisches Verfahren auf der Grundlage von Selbstbestimmung ermöglichen, gibt es z.B. in Argentinien, Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Irland, Luxemburg, Malta, Norwegen und Portugal.

Aktuell soll das deutsche Transsexuellengesetz überarbeitet werden. Eine Änderung ist auch deshalb nötig, da im neuen Katalog für Krankheiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) dem ICD 11 ab 2018 die Diagnose Transsexualismus nicht mehr existiert. Dafür wurde die Kategorie “Gender-Inkongruenz” eingeführt für Menschen, deren Geschlechtsidentität nicht dem Eintrag in der Geburtsurkunde entspricht. Gender-Inkongruenz ist damit keine psychiatrische Diagnose mehr, sondern eine Kategorie um trans-spezifische Gesundheitsleistungen wie Hormontherapie und Operationen zu gewährleisten (vgl. Deutsche Aidshilfe 2018).

Diskriminierungen von Trans*, Inter* und nicht-binären Personen

Der Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes ist in der Antidiskriminierungsgesetzgebung der EU verankert. Allerdings wird dieser Schutz in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgeführt und der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität ist nicht ausdrücklich genannt. Nur sechs EU-Mitgliedstaaten haben entsprechende Vorkehrungen getroffen, in anderen Ländern werden Trans*Personen vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung geschützt. Fast alle EU-Mitgliedstaaten haben Gleichstellungsstellen eingerichtet, die den Schutz von LSBTIQ* Personen gewährleisten und gegen Diskriminierungen vorgehen sollen. Allerdings zeigen Umfragen, dass der Schutz vor Diskriminierung und auch vor Übergriffen, Hass und Gewalt noch nicht ausreichend ist (vgl. FRA 2017).

Trans*, nicht-binären und Inter* Menschen wird zum einen strukturell-institutionell ihre selbstbestimmte Geschlechtsidentität verweigert. Sie werden unsichtbar gemacht, existieren oft offiziell nicht: Sie kommen in Statistiken, Anreden oder Formularen nicht vor, werden auf institutioneller Ebene ausgeschlossen, z.B. im Kindergarten, in der Schule, im Berufsleben etc. (vgl. Kalkum/Otto 2017).

Trans*, nicht-binäre und Inter* Menschen sind zum anderen auch von alltäglicher zwischenmenschlicher Diskriminierung, Ausschluss und Nicht-Anerkennung betroffen. Beispielsweise wird in der Regel nicht der gewünschte Vorname oder das gewünschte Pronomen benutzt. Sie sind von alltäglicher verbaler bis zu körperlicher Gewalt betroffen, ob beim Gang auf eine öffentliche Toilette, in der Sportumkleide, in der Schule, im Beruf oder in der Familie. Alltägliche Routinen werden zu einer großen Hürde (vgl. Kalkum/Otto 2017). Auch gibt es sehr weit verbreitete Arbeitsmarktdiskriminierungen gegen Trans*, nicht-binäre und Inter* Menschen (vgl. Whittle at all 2012).

Resultat sind eine verstärkte Arbeitslosigkeit, Armut, Isolation, Gesundheitsprobleme, Depression und Gewalt gegen Trans*, nicht-binäre und Inter* Menschen. Gleichzeitig werden sie strukturell aus bestehenden Sozialhilfesystemen wie Arbeitslosengeld, Obdachlosenunterstützung oder Anlaufstellen bei Gewalt ausgeschlossen und ihnen wird oft Sexarbeit, Kriminalität und Krankheit oder Perversion unterstellt (vgl. Fütty 2019, 115-134).

Transphobie/ Trans*feindlichkeit sowie Inter*Feindlichkeit

Transphobie oder besser Trans*- und Inter*feindlichkeit ist die Ablehnung, Abwertung und Anfeindung von Menschen, die nicht vorherrschenden Normen von Zweigeschlechtlichkeit bzw. Männlichkeit und Weiblichkeit entsprechen (vgl. Fuchs et al 2012: 8; KJR o.J.). Trans*- und Inter*feindlichkeit ist nicht Ausdruck von Angst, sondern vielmehr von Vorurteilen, Abwertungen und Hass gegenüber Menschen, die Trans*, nicht-binär oder Inter* sind. Trans*-und Inter*feindlichkeit kann sich in verbaler und psychischer Gewalt, Beschimpfungen, Auslachen, Anstarren, Ausgrenzung, Bestrafungen etc. äußern sowie in körperlicher und auch sexualisierter Gewalt (auch Vergewaltigungs- oder Morddrohungen) (vgl. Fütty 2019).

Zusammenfassung

In diesem Kapitel wurde eine Einführung in die Dimension geschlechtliche und sexuelle Vielfalt gegeben. Es wurden gegenwärtige Diskriminierungen und Gewalt gegen Frauen aufgezeigt, sowie in die Dimension Geschlechtervielfalt und sexuelle Vielfalt eingeführt. Im Bereich Geschlechtergerechtigkeit sind in der EU viele positive rechtliche und gesellschaftliche Veränderungen zu verzeichnen. Dies gilt eingeschränkt auch für den Bereich geschlechtliche und sexuelle Vielfalt, jedoch bestehen weitreichende Diskriminierungen weiter und es ist noch viel zu tun, um de facto Anerkennung, Inklusion und Gleichberechtigung aller Menschen egal welcher Geschlechtsidentität und Sexualität zu erreichen.