4.2 Gesetzeslage in der EU
Die Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz ist in allen teilnehmenden Ländern entweder in einer Verfassung oder Grundgesetzen formuliert. Fast alle Länder tragen die Grundrechtecharta der Europäischen Union mit, welche die Rechte und Freiheiten der Menschen innerhalb der EU definiert (vgl. Europäische Union, 2019).
Die Sozialsysteme der einzelnen Länder sind unterschiedlich aufgebaut und die Sicherung der Menschen bei Arbeitslosigkeit nicht überall gegeben. Den Bürger*innen in Griechenland steht Arbeitslosengeld für ein Jahr zu, weitere Sozialhilfe ist nicht möglich. Im Rahmen der Sparpakete wurden unter anderem die Renten gekürzt, sodass eine Verarmung der Bevölkerung zu beobachten ist (vgl. lpb, 2019). In Österreich befindet sich das Sozialhilfesystem in einer Reform und das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ist am 01.06.2019 in Kraft getreten und wird von den einzelnen Bundesländern ausformuliert (vgl. Bundesministerium Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, 2019).
Arbeitslosengeld wird in den verbleibenden Ländern in unterschiedlicher Höhe und mit unterschiedlichen Auflagen gezahlt, meist für die maximale Dauer von einem Jahr.